Tempo-30-Zonen einfacher installierbar: Bundeskabinett beschließt neue StVO

Künftig können Städte und Gemeinden über Verkehrsbeschränkungen entscheiden – so steht es in der jüngsten StVO-Novelle, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Damit haben es jetzt die Kommunen leichter, wenn sie Tempo-30-Zonen anordnen oder Radwege, Busspuren und Spielstraßen installieren wollen. Das einfachere Einrichten von Tempo-30-Zonen gilt im Umfeld von Schulen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Spielplätzen und Fußgänger-Überwegen. Außerdem lassen sich künftig Tempo-30-Zonen in Gegenden errichten, in denen zwei Tempo-30-Straßen bis zu 500 Meter voneinander entfernt sind – bisher galten 300 Meter als maximale Entfernung.

Die Kommunen hatten bereits länger ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Tempo-30-Zonen gefordert. Allerdings tritt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, der Befürchtung entgegen, die Kommunen würden flächendeckend in Städten und Gemeinden Tempo 30 einführen wollen. Er beschwichtigt: “Es geht uns nicht um ein generelles Tempo 30, sondern um eine größtmögliche Handlungsfreiheit.”

Wissing lehnt generelles Tempo 30 in Städten ab

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte: “Damit gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer modernen, klimafreundlichen, fortschrittlichen und sicheren Mobilität.” Der Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer (Grüne), nannte die Reform “seit langem überfällig”. Auch der Deutsche Städtetag findet, dass der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Ein generelles Tempolimit von 30 km/h hatte Verkehrsminister Wissing abgelehnt. In einem Interview mit T-Online sagte er im Juni 2023: “Ich habe kein Problem damit, dass überall dort, wo es einen Grund gibt, Tempo 30 eingeführt werden kann. Aber in Deutschland gilt grundsätzlich eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts.” Das sei unter anderem wichtig für den Durchgangsverkehr, der sich sonst seinen Weg durch Wohngebiete suchen würde. Und wenn eine Gemeinde von dieser Geschwindigkeitsregelung abweichen wolle, dann bedürfe das Ganze einer Begründung. “Das Abweichen von der Regelgeschwindigkeit muss geeignet, erforderlich und angemessen sein – das fordert unsere Verfassung. Das bedeutet einen gewissen Aufwand, aber daraus kann man die Kommunen nicht entlassen.” Wissing habe seinen Ansprechpartner auf kommunaler Ebene klargemacht, “dass auch sie kein generelles Tempo 30 in Städten haben wollen”.

Muss man flexibel handhaben!

Gute Idee für die gesamte Stadt

Vor einem Inkrafttreten muss der Bundesrat die Gesetzesnovelle noch beschließen. Die entsprechende Sitzung soll am 24. November 2023 stattfinden.

In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen die Tempolimits im europäischen Ausland.

Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen die Kommunen und Städte mehr Handlungsspielraum bei der Einführung von Tempo-30-Zonen, Busspuren, Radwegen und autofreien Straßen erhalten. Ein flächendeckendes Tempolimit in Städten und Gemeinden von 30 km/h wird es indes mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing nicht geben. Der FDP-Politiker pocht auf das im Grundgesetz verankerte Tempo 50 und sieht massive Probleme für den Durchgangsverkehr bei Tempo 30.

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